Unsere Container-Auswahl
Wir haben für jede Entsorgung den richtigen Container im Angebot
Mini Mulde
Mit oder ohne Deckel, mit Klappe von 1,5 m³ bis 3 m³
Mulde
Mit oder ohne Deckel, mit Klappe von 5 m³ bis 18 m³
Abroller
Mit Deckel.
Von 15 m³ bis 30 m³
Abroller
Von 12 m³ bis 32 m³
Ein Partner für alle Entsorgungsfragen
Wir sind Ihr kompetenter Partner für alle Entsorgungsfragen: Wir erledigen alle Entsorgungsaufgaben aus einer Quelle, pünktlich und zuverlässig, anpassungsfähig an jede Situation, umweltschonend – und selbstverständlich zertifiziert. Wir planen alle notwendigen Maßnahmen für die rasche und effektive Beseitigung Ihrer Abfälle, von der Arbeitszeit und den erforderlichen Fahrzeugen bis zum ökonomischen Vorteil von Recycling und der Transportlogistik.
Unsere Leistungen umfassen unter anderem:
- Recyclinghof
- Entsorgung
- Baumaterial
- Halteverbote
Welche Abfälle wir für Sie entsorgen können
Baumischabfälle AVV 190904
Baumischabfälle AVV 190904
Bei Bauarbeiten wie Neubau, Umbau und Ausbau fallen Abfälle an, die sowohl mineralische als auch nicht mineralische Stoffe enthalten.
- Tapetenreste
- Kabel und Rohre
- Strohmatten und Drahtgitterwände
- Holzreste, Holzspäne, Sägemehl
- Kunststofffolien und Eimer
- Gips- und Rigipsplatten
- Metalle wie z. B. Träger, Moniereisen, Heizkörper
- Türen
ACHTUNG: Keine flüssigen Stoffe! Schadstoffhaltige oder belastete Abfälle wie z. B. asbesthaltige Sachen oder Farb- und Lackeimer, Isolier- und Dämmstoffe. Auch Dach- und Teerpappe immer separat entsorgen und nicht in den Container geben.
Bauschutt AVV170107
Bauschutt AVV170107
Abfälle aus Neu-, Um, Ausbau. Ein Gemisch aus mineralischen Stoffen.
Mineralien sind:
- Mauerwerk
- Ziegelsteine
- Fliesen und Kacheln
- Dachziegel
- Mörtel- oder Putzreste
Achtung:
Halten Sie den Container frei von Störstoffen. Keine anderen Stoffe außer den Genannten dürfen beigefügt werden.
Sperrmüll AVV 200307
Sperrmüll AVV 200307
Abfälle aus Haushaltsauflösungen, Haushalt- und Gewerberäumungen, Entrümpelung, Wohnungsauflösung, und Kellerberäumung, die wegen ihres Umfangs oder ihres Gewichts auch nach der Zerkleinerung nicht in die öffentlichen Müllgefäße passen.
Es fürfen folgende Stoffe enthalten sein: Möbel, Teppiche und Hausrat. Dazu gehören:
- Einrichtungsgegenstände
- Sperrigen Hausrat und Küchen
- Alle Elektrogeräte
- Reifen
Nicht in den Sperrmüll gehören:
- Sonderabfälle
- Reifen
- Elektrogeräte
- Kühlgeräte
- Bildschirme
- Flüssigkeiten
- Pulver
- Feuerlöscher
- Leuchtstofflampen
- alle anderen Stoffe außer der genannten Abfälle
Grünabfall AVV 200201
Grünabfall AVV 200201
Garten und Parkabfällen wie Laub, Rasen- und Grünschnitt, Äste bis 15 cm Durchmesser.
Nicht rein dürfen:
- Wurzeln, Stubben
- Bauhölzer (siehe Altholzabfall)
- Alle Abfälle außer den genannten
Altholzabfall, Bauholz
AII unbehandelt AVV 170201
Altholzabfall, Bauholz AII unbehandelt AVV 170201
Alle Formen von Hölzern, die im Privat-, Gewerbe- und Baubereich anfallen können und nicht behandelt sind.
Beispielsweise:
- Balken
- Bretter
- Furnierholz
- Paletten
- Holzkisten
- Schnittreste
- Holz ohne Anhaftung
- Frischhole
Kein Altholzabfall:
- Jägerzäune
- Fensterholz
- Bahnschwellen
- druckimprägnierte Hölzer
- kontaminiertes Bauholz AIV
- behandelte Hölzer
Altholzabfall, Bauholz
AIII unbehandelt AVV 170201
Altholzabfall, Bauholz AIII unbehandelt AVV 170201
Alle Hölzer die geleimt bzw. gepresst sind. Spanplatten, Möbelplatten, vorgenannte Hölzer ohne Anhaftung.
Nicht rein dürfen:
- Fensterholz
- Jägerzaun
- Bahnschwellen
- druckimprägnierte Hölzer
- behandelte Hölzer
Altholzabfall, Bauholz
AIV AVV 170204 *
Altholzabfall, Bauholz AIV AVV 170204*
Es dürfen alle Holzabfälle sein, aber ohne Anhaftung.
Beispielsweise:
- Balken
- Bretter
- Furnierholz
- Paletten
- Holzkisten
- Schnittreste
- Holz ohne Anhaftung
- Frischhole
- Fensterholz
- Jägerzaun
- druckimprägnierte Hölzer
- behandelte Hölzer
Nicht rein dürfen: Bahnschwellen, diese müssen extra angefragt werden.
Mineralwolle AVV 170603 * + 170604
Mineralwolle AVV 170603* + 17604
Wenn Mineralwolle nicht eindeutig als ungefährlich zugeordnet werden kann, wird das Material als gefährlich eingestuft.
Mineral- und Glaswolle sind Sonderabfall und müssen extra verpackt, verladen und transportiert werden
Asbest AVV 170605 *
Asbest AVV 170605*
Asbest ist Sonderabfall und muss verschlossen verladen und transportiert werden. Die Fasern sind lungengängig!
Unter Asbest fallen Asbestzement, Wellasbestplatten, Fassadenverkleidungen, Rohre, Lüftungskanäle, alte Bodenfließen (Floor-Flex)
Wenn auf Eternit nicht eindeutig die Prägung zu erkennen ist, wird das Material als Asbest eingestuft
Teerpappe AVV 170303 *
Teerpappe AVV 170303*
Teerpappe – teerhaltige Dachpappe ist Sonderabfall und muss extra entsorgt werden.
Es gibt sie mit und ohne lungengängigen Fasern, deshalb nehmen wir die Dachpappe nur mit Analyse an!
Unter Teerpappe fallen Dacheindeckung, Trennlagen in Feuchträumen, Wandabdichtungen
Verpackung Papier/Pappe/Kartonagen
AVV 150101
Verpackung Papier/Pappe/Kartonagen AVV 150101
Papierrecycling ist ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz. Zu Papierabfällen gehören:
- Pappe
- Verpackungskartonagen
- Kartons
- Wellpappe
- Eierkartons
- Bücher
- Unbeschichtete Papierverpackungen
- Akten
Nicht dazu gehören:
- Tapeten
- Fotos
- Hygienepapiere
- Beschmutzte Papiere und Pappen (= Restmüll)
- Metall-, Kunststoff- oder wachsbeschichtete Papiere und Verpackungen
- Materialmischungen verschiedenartiger Materialien
* Gefährliche, besonders überwachungsbedürftiger Abfall
Weitere Abfälle auf Anfrage.