Unsere Container-Auswahl

Wir haben für jede Entsorgung den richtigen Container im Angebot

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Mini Mulde

Mit oder ohne Deckel, mit Klappe von 1,5 m³ bis 3 m³

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Mulde

Mit oder ohne Deckel, mit Klappe von 5 m³ bis 18 m³

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Abroller

Mit Deckel.
Von 15 m³ bis 30 m³

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Abroller

Von 12 m³ bis 32 m³

Ein Partner für alle Entsorgungsfragen

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Wir sind Ihr kompetenter Partner für alle Entsorgungsfragen: Wir erledigen alle Entsorgungsaufgaben aus einer Quelle, pünktlich und zuverlässig, anpassungsfähig an jede Situation, umweltschonend – und selbstverständlich zertifiziert. Wir planen alle notwendigen Maßnahmen für die rasche und effektive Beseitigung Ihrer Abfälle, von der Arbeitszeit und den erforderlichen Fahrzeugen bis zum ökonomischen Vorteil von Recycling und der Transportlogistik.

Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

  • Recyclinghof
  • Entsorgung
  • Baumaterial
  • Halteverbote

Welche Abfälle wir für Sie entsorgen können

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Baumischabfälle AVV 190904

Baumischabfälle AVV 190904

Bei Bauarbeiten wie Neubau, Umbau und Ausbau fallen Abfälle an, die sowohl mineralische als auch nicht mineralische Stoffe enthalten.

  • Tapetenreste
  • Kabel und Rohre
  • Strohmatten und Drahtgitterwände
  • Holzreste, Holzspäne, Sägemehl
  • Kunststofffolien und Eimer
  • Gips- und Rigipsplatten
  • Metalle wie z. B. Träger, Moniereisen, Heizkörper
  • Türen

ACHTUNG: Keine flüssigen Stoffe! Schadstoffhaltige oder belastete Abfälle wie z. B. asbesthaltige Sachen oder Farb- und Lackeimer, Isolier- und Dämmstoffe. Auch Dach- und Teerpappe immer separat entsorgen und nicht in den Container geben.

Bauschutt AVV170107

Bauschutt AVV170107

Abfälle aus Neu-, Um, Ausbau. Ein Gemisch aus mineralischen Stoffen.
Mineralien sind:

  • Mauerwerk
  • Ziegelsteine
  • Fliesen und Kacheln
  • Dachziegel
  • Mörtel- oder Putzreste

Achtung:
Halten Sie den Container frei von Störstoffen. Keine anderen Stoffe außer den Genannten dürfen beigefügt werden. 

Sperrmüll AVV 200307

Sperrmüll AVV 200307

Abfälle aus Haushaltsauflösungen, Haushalt- und Gewerberäumungen, Entrümpelung, Wohnungsauflösung, und Kellerberäumung, die wegen ihres Umfangs oder ihres Gewichts auch nach der Zerkleinerung nicht in die öffentlichen Müllgefäße passen. 

Es fürfen folgende Stoffe enthalten sein: Möbel, Teppiche und Hausrat. Dazu gehören: 

  • Einrichtungsgegenstände
  • Sperrigen Hausrat und Küchen
  • Alle Elektrogeräte
  • Reifen

Nicht in den Sperrmüll gehören:

  • Sonderabfälle
  • Reifen
  • Elektrogeräte
  • Kühlgeräte
  • Bildschirme
  • Flüssigkeiten
  • Pulver
  • Feuerlöscher
  • Leuchtstofflampen
  • alle anderen Stoffe außer der genannten Abfälle

Grünabfall AVV 200201

Grünabfall AVV 200201

Garten und Parkabfällen wie Laub, Rasen- und Grünschnitt, Äste bis 15 cm Durchmesser.

Nicht rein dürfen:

  • Wurzeln, Stubben
  • Bauhölzer (siehe Altholzabfall)
  • Alle Abfälle außer den genannten

Altholzabfall, Bauholz
AII unbehandelt AVV 170201

Altholzabfall, Bauholz AII unbehandelt AVV 170201

Alle Formen von Hölzern, die im Privat-, Gewerbe- und Baubereich anfallen können und nicht behandelt sind.

Beispielsweise:

  • Balken
  • Bretter
  • Furnierholz
  • Paletten
  • Holzkisten
  • Schnittreste
  • Holz ohne Anhaftung
  • Frischhole 

Kein Altholzabfall:

  • Jägerzäune
  • Fensterholz
  • Bahnschwellen
  • druckimprägnierte Hölzer
  • kontaminiertes Bauholz AIV
  • behandelte Hölzer

Altholzabfall, Bauholz
AIII unbehandelt AVV 170201

Altholzabfall, Bauholz AIII unbehandelt AVV 170201

Alle Hölzer die geleimt bzw. gepresst sind. Spanplatten, Möbelplatten, vorgenannte Hölzer ohne Anhaftung. 

Nicht rein dürfen: 

  • Fensterholz
  • Jägerzaun
  • Bahnschwellen
  • druckimprägnierte Hölzer
  • behandelte Hölzer

Altholzabfall, Bauholz
AIV AVV 170204 *

Altholzabfall, Bauholz AIV AVV 170204*

Es dürfen alle Holzabfälle sein, aber ohne Anhaftung.

Beispielsweise:

  • Balken
  • Bretter
  • Furnierholz
  • Paletten
  • Holzkisten
  • Schnittreste
  • Holz ohne Anhaftung
  • Frischhole
  • Fensterholz
  • Jägerzaun
  • druckimprägnierte Hölzer
  • behandelte Hölzer

Nicht rein dürfen: Bahnschwellen, diese müssen extra angefragt werden.

Mineralwolle AVV 170603 * + 170604

Mineralwolle AVV 170603* + 17604

Wenn Mineralwolle nicht eindeutig als ungefährlich zugeordnet werden kann, wird das Material als gefährlich eingestuft.

Mineral- und Glaswolle sind Sonderabfall und müssen extra verpackt, verladen und transportiert werden

Asbest AVV 170605 *

Asbest AVV 170605*

Asbest ist Sonderabfall und muss verschlossen verladen und transportiert werden. Die Fasern sind lungengängig!

Unter Asbest fallen Asbestzement, Wellasbestplatten, Fassadenverkleidungen, Rohre, Lüftungskanäle, alte Bodenfließen (Floor-Flex)

Wenn auf Eternit nicht eindeutig die Prägung zu erkennen ist, wird das Material als Asbest eingestuft

Teerpappe AVV 170303 *

Teerpappe AVV 170303*

Teerpappe – teerhaltige Dachpappe ist Sonderabfall und muss extra entsorgt werden.

Es gibt sie mit und ohne lungengängigen Fasern, deshalb nehmen wir die Dachpappe nur mit Analyse an!

Unter Teerpappe fallen Dacheindeckung, Trennlagen in Feuchträumen, Wandabdichtungen

Verpackung Papier/Pappe/Kartonagen
AVV 150101

Verpackung Papier/Pappe/Kartonagen AVV 150101

Papierrecycling ist ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz. Zu Papierabfällen gehören:

  • Pappe
  • Verpackungskartonagen
  • Kartons
  • Wellpappe
  • Eierkartons
  • Bücher
  • Unbeschichtete Papierverpackungen
  • Akten

Nicht dazu gehören:

  • Tapeten
  • Fotos
  • Hygienepapiere
  • Beschmutzte Papiere und Pappen (= Restmüll)
  • Metall-, Kunststoff- oder wachsbeschichtete Papiere und Verpackungen
  • Materialmischungen verschiedenartiger Materialien

* Gefährliche, besonders überwachungsbedürftiger Abfall

Weitere Abfälle auf Anfrage.

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