Ab dem 1. Juli 2024 werden Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen für die Benutzung von Bundesfernstraßen mautpflichtig. Fahrzeugkombinationen sind nur mautpflichtig, wenn die technisch zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeugs über 3,5 Tonnen liegt.
Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen oder weniger bleiben mautfrei. Das gilt auch, wenn diese Fahrzeuge mit einem Anhänger unterwegs sind. Sogenannte „Handwerksfahrten“ bleiben mautfrei. Das gilt nur für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen unter 7,5 to.
Warum wird Maut erhoben?
Der Begriff Maut, auch bekannt als Straßenbenutzungsgebühr, beschreibt eine Abgabe für die Nutzung von Verkehrsbauwerken wie Straßen, Brücken, Tunneln oder Autobahnen, die territorial gebunden sind und der so genannten externen Kosten, die für die Bevölkerung entstehen (Luftverschmutzung und Lärm-belastung). Mit der Zahlung einer Maut sollen die Nutzer an der Finanzierung beteiligt werden.